AGB

SonjasmartPersonaltraining „Sonja Siczek“

Wenn ein Trainingsvertrag (Monatsvertrag) mit Sonja Siczek geschlossen wird, gelten folgende Bedingungen:

Der Vertrag wird geschlossen mit
Sonja Siczek 22083 Hamburg
Steuernummer: 43/229/05519

(1) Leistungsumfang
(1.1) Im Leistungsumfang enthalten sind ein 60-minütiges Training (je Einheit). Inkl. einen auf die Bedürfnisse des Klienten zugeschnittener Trainingsplan (i.d.R. Anpassungen alle 4  bis 6 Wochen).
(1.2) Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Klient/in sportgesund ist. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Klient/in unaufgefordert mitteilen. Der Klient/in versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend das Trainings zu besitzen. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Klient/in unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
(1.3) Der Trainingsvertrag beginnt zum geschlossenen Datum und beträgt die vereinbarte Laufzeit unter der Beachtung der Mindestlaufzeit von 3 Monaten. 
(2) Zahlungsbedingungen
(2.1) Der Klient/in überweist das gebuchte Training bzw. Paket sofort nach Erhalt der Rechnung an das im Vertrag genannte Konto.
(3) Verhinderung und Ausfall
(3.1) Bei spontaner Absage einer Trainingseinheit bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn, wird diese Einheit trotzdem abgezogen, da der Trainingslot nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Ausnahmen sind Krankheit oder andere unvorhergesehen Situationen. In diesem Fall, wird der Termin mit einem Ersatztermin nachgeholt, zählt aber zum Kontingent des laufenden Monats.
(3.2) Urlaubs- und Feiertage werden mindestens 2 Wochen vor Antritt individuell mit der Trainerin abgesprochen und bei der Terminlegung berücksichtigt.
(4) Haftung
(4.1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Trainerin übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind.
(4.2)  Die Trainerin haftet nicht, über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Klient/in mit dem Eingehen des Vertrages verfolgten Zwecks.
(5) Kündigung
(5.1) Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit innerhalb der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(5.2) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt.

Wenn ein Trainingskarte mit Sonja Siczek erworben wird, gelten folgende Bedingungen:

1 Leistungsumfang

1.1 Mit dem Erwerb der Trainingskarte erhält der/die Klient:in eine festgelegte Anzahl an 60-minütigen Trainingseinheiten, individuell auf seine/ihre Bedürfnisse abgestimmt.
1.2 Zur Teilnahme ist vorausgesetzt, dass der/die Klient:in sportgesund ist. Etwaige Beschwerden wie Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitssymptome, Hitze-/Kältegefühl o. Ä. sind der Trainerin umgehend mitzuteilen.
1.3 Der/die Klient:in versichert, keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben, die das Training beeinträchtigen. Ändert sich dieser Zustand, ist dies der Trainerin unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

2 Trainingsorganisation

2.1 Die Einheiten werden individuell zwischen Trainerin und Klient:in vereinbart.
2.2 Es besteht kein Anspruch auf feste, wiederkehrende Termine, wie sie z. B. bei Monatsverträgen üblich sind.
2.3 Die Gültigkeit der Karte ist nicht befristet, jedoch wird empfohlen, die Einheiten regelmäßig wahrzunehmen, um Trainingserfolge sicherzustellen.

3 Verhinderung und Ausfall

3.1 Terminabsagen unter 24 Stunden vor Beginn führen zum Verfall der Einheit, da dieser Zeitraum zu kurzfristig ist, um den Slot anderweitig zu vergeben.
3.2 Ausnahmen gelten bei Krankheit, die glaubhaft gemacht wird (z. B. durch Mitteilung am selben Tag).
3.3 Urlaub und Feiertage sind mindestens zwei Wochen im Voraus mit der Trainerin abzustimmen.

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Trainingskarte ist per Überweisung sofort nach Rechnungsstellung auf das im Vertrag angegebene Konto zu bezahlen.
4.2 Eine Teilnahme am Training ist nur nach vollständigem Zahlungseingang möglich.

5 Haftung – siehe oben

6 Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Die Trainingskarte ist nicht an eine bestimmte Laufzeit gebunden.
6.2 Der Vertrag endet automatisch mit der Inanspruchnahme der letzten gebuchten Einheit. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.
6.3 Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich (z. B. lang andauernde Krankheit oder Unfall). Diese muss schriftlich erfolgen und durch ärztliches Attest nachgewiesen werden.


Mit dem Erwerb einer Trainingskarte bei Sonja Siczek erkennt der/die Klient:in diese AGB an.